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Vollstaendiger Originaltext aus der Altseite
# Ihr erster Besuch in unserer Praxis
> Quelle: https://praxis-besenbruch.de/home/ihr-erster-besuch/print
Wir bemühen uns, Ihnen einen zeitnahen Termin zu geben. Termine vergeben wir nach telefonischer Absprache.
Wenn Sie uns telefonisch unter **0202-725 17 13** nicht erreichen, dann sind wir entweder in einer Behandlung oder Sie rufen außerhalb unserer Telefonzeiten an (siehe unten). Sie können Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen und uns mitteilen, wann wir Sie erreichen können. Wir rufen Sie dann bald zurück.
**Wichtig:** Wir vereinbaren mit Ihnen vertraglich, dass Sie einen Behandlungstermin nur in dringenden Fällen, spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin absagen (für Termine an einem Montag bis spätestens den vorangehenden Freitag 12 Uhr). _**Nicht rechtzeitig abgesagte und versäumte Termine stellen wir Ihnen zu 80% privat in Rechnung. Dies gilt auch für akute Krankheiten (außer Krankenhauseinweisung) ... [bitte unbedingt weiterlesen!](https://praxis-besenbruch.de/home/ihr-erster-besuch/behandlungsdauer-und-kosten)
**_
### **Unsere Behandlungszeiten sind:**
**Montag**
**Dienstag**
**Mittwoch**
**Donnerstag**
**Freitag**
08 - 18 h
08 - 14 h
08 - 18 h
08 - 18 h
08 - 14 h
Bitte benutzen Sie folgende Klingeln:
Hr. Lütz: Klingel 3
Fr. Mieth: Klingel 5
Fr. Hagemann: Klingel 3
Fr. Burmeister: Klingel 3
Hr. Bergfeld: Klingel 4
Labor/Blutabnahme: Klingel 4
Leider kommt es immer häufiger zu kurzfristigen Terminabsagen auf Grund von Erkältungen oder anderer Atemwegsinfekten. Wenn Ihr Termin kurzfristig abgesagt wird, können wir ihn in den meisten Fällen nicht weiter vergeben, was uns enorme Kosten verursacht. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir auch in einem solchen Fall Ihren ausfallenden Termin mit 80% der Honorarkosten berechnen (Einzelfallausnahmen sind natürlich in begründeten schweren Fällen möglich).
In unserer Praxis verfügen wir über Methoden, die effektiv und nachweislich zur Vorbeugung und Behandlung u.a. von Erkältungs- und Atemwegsinfekten eingesetzt werden. Wir bieten Ihnen daher an, dass Sie im akuten Krankheitsfall Ihren geplanten Termin zur Behandlung Ihres Infektes wahrnehmen. Denn insbesondere zu Beginn eines Infekts ist die **["Friedberger Grippeinfusion"](https://praxis-besenbruch.de/labor-naturheilverfahren/injektion-infusion)**, die vor 20 Jahren von dem Friedberger Arzt Dr. med. Rainer Spichalsky erstmalig beschrieben wurde und seither erfolgreich angewendet wird, äußerst effektiv. Die Erfahrung zeigt, dass bei 1-2 maliger Wiederholung der Infusion der Infekt entweder gar nicht oder deutlich vermindert ausbricht. Zusätzlich setzen wir die **[Physikalische Gefäßtherapie BEMER](https://praxis-besenbruch.de/komplementarmedizin/magnetfeld-biofrequenz)** ein, um den Regenerationsprozess zu fördern.
Wenn Sie Ihren ursprünglich geplanten 60 Minuten Termin nicht wahrnehmen können, stattdessen den Termin für die Akutbehandlung Ihrer Erkrankung nutzen, dann haben wir keinen Terminausfall und werden Ihnen auch nur die Kosten der Infusion (und ggf. zusätzlicher Methoden) in Rechnung stellen und nicht das Honorar für die ursprünglich geplante Behandlung, welches in der Regel höher ist als die Akutbehandlung.
Für eine **osteopathische Behandlung** nehmen wir uns 45-60 Minuten Zeit. In Einzelfällen kann es sein, dass wir eine kürzere Behandlungszeit benötigen. Dann sprechen wir das mit Ihnen ab und planen für einen Kurztermin 30 Minuten ein.
Die Dauer und Kosten für **komplementärmedizinische Diagnostik und Behandlung** sind individuell, z.T. entstehen Fremdkosten, auf die wir keinen Einfluss haben (Labor, Medikamente und Präparate u.a.). Wir erstellen Ihnen vor jeder Behandlung eine Empfehlung mit einer Auflistung der anfallenden Kosten.
Unser Honorar richtet sich danach, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Sprechen Sie uns gerne bei Ihrer ersten Terminvereinbarung darauf an. Eine Ermäßigung für Geringverdiener ist in Ausnahmefällen nach Absprache möglich.
Wir bitten Sie, das Honorar wenn möglich in bar zu begleichen, die Rechnung erhalten Sie per Email oder wunschgemäß per Post (zzgl. 1,50 € Portokosten). Sie können das Honorar natürlich auch innerhalb einer 10-Tages-Frist auf unser Bankkonto überweisen.
Die Honorarkosten für Heilpraktikerleistungen werden nicht von den **gesetzlichen Krankenkassen** erstattet, allerdings übernehmen einige Kassen einen Teil der Kosten für **Osteopathiebehandlungen**. Der [_Bundesverband Osteopathie e.V._](https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/) stellt auf seiner Homepage eine Liste der gesetzlichen Kassen bereit, die sich an den Kosten beteiligen. Die von den Kassen geforderten Vorraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllen wir mit unserer Ausbildung (geprüft nach den BAO-Richtlinien, mind. 1350 Ausbildungsstunden).
Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenkassen **Zusatzverträge** zur anteiligen Erstattung unserer Honorarkosten an (Osteopathie und Komplementärmedizin). Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu gerne.
Die **privaten Krankenkassen und Beihilfeversicherungen** übernehmen die Kosten unserer heilpraktischen Leistungen (Osteopathie und Komplementärmedizin) meist ganz oder anteilig. Sie erhalten eine Rechnung, die sich an die Höchstsätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert. Diese können Sie dann an die Krankenkasse, bzw. Beihilfe weiterleiten.
**Generell gilt: Sie treten mit der Begleichung unserer Honorarforderungen in Vorleistung und regeln mögliche Kostenübernahmen Ihrer Krankenkasse selber!**
Für schwangere Frauen und Eltern aus **Wuppertal Wichlinghausen** besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für **Osteopathiebehandlungen** über die _[Winzig Stiftung](http://www.winzig-dollar.de/)_ mit Winzig$® abzurechnen. Informationen erhalten Sie [hier](http://www.winzig-dollar.de/kursuebersicht.php?sStichwort=osteopathie&queryExe=0&genre[]=20&alter=0&suchen=suchen&heft=0).
Die Praxis Besenbruch kooperiert mit dem Verein _Institut für Gesundheits- und Bewusstseinsentwicklung_ (gemeinnütziger Verein österreichischen Rechts, ZVR-Zahl 1835349689) und beauftragt diesen, zum Mehrwert der Praxistätigkeit Studien zu folgenden Projektinhalten durchzuführen, wie Gesundheitspflege und Selbsthilfe auf die physische sowie psycho-soziale Gesundheit des Menschen wirkt:
- Gesundheitspflege und Selbsthilfe im osteopathischen und faszialen Sinne
- Gesundheitspflege und Selbsthilfe für Eltern und Kind
- Gesundheitspflege und Selbsthilfe zur Traumalösung
- Gesundheitspflege und Selbsthilfe zur Immunstärkung
- Co-Empowerment Studiengruppe - spirituelles Wachstum nach den Lehren des Twisted Hairs Sweet Medicine Sundance Path
Eine Fördermitgliedschaft im Verein kostet 120 € pro Jahr, eine ermäßigte Mitgliedschaft 60 €. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach 12 Monaten und muss nicht von Ihnen gekündigt werden.
Wenn Sie Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft haben, dann sprechen Sie uns gerne an.
Auszug aus den Statuten über den Zweck dieses Vereins:
**§2: Zweck des Vereins**
Der Verein fördert die Belange der Allgemeinheit auf humanitärem, geistigem und materiellem Gebiet.
Um jetzigen und zukünftigen Generationen von Mensch, Tier- und Pflanzenwelt die Möglichkeit zu geben, ein friedvolles, nachhaltiges, respektvolles und freies Dasein zu führen, ohne deren Bedürfnisse und Erfordernisse einzuschränken, stellt die Förderung, Erforschung, Erprobung, Entwicklung und Anwendung traditioneller, als auch völlig neuer Ansätze und Interpretationen im Bereich der humanen Kultur in ihrer Gesamtheit, insbesondere der Gesundheitspflege, der Pflege von alten, kranken und mit Gebrechen behafteten Personen in allen Facetten und Erscheinungsformen, der Kunst- und Kultur, des Natur,- Landschafts- und Tierschutzes, des Volkswohnungswesens, als auch der nachhaltigen, ressourcenschonenden Nutzung und Erhaltung von Kulturlandschaften unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte, das primäre Ziel des Vereins dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Unterstützung und Förderung von gemeinschaftlichen Lebensformen und dörflichen Gemeinschaften, sowie der gegenseitigen Wertschätzung gelegt. Ebenso ist die Förderung, Erhaltung und Anwendung traditionellen Handwerks und der Brauchtumspflege in allen bekannten und auch wiederentdeckten Formen, Gegenstand des Vereinswirkens.
Ein weiterer Aspekt des Vereinszweckes behandelt die Erforschung, Erprobung, Förderung, Entwicklung und Anwendung von Techniken, Vorgangsweisen und Ansätzen, die es ermöglichen, Berührungspunkte und gegenseitige Wirkungsweisen mit den Bereichen der AUS/WEITER/FORT/BILDUNG, der Sozialkompetenz, des Zusammenlebens, der Zusammenarbeit und des Zusammenwirkens von und in traditionellen, dörflichen Gemeinschaften, der Armutsbekämpfung, der Völkerverständigung, sowie der Selbsthilfe zu allen vorgenannten Themen zu visualisieren und zum Wohl von Mensch, Tier und Natur, für die Allgemeinheit zugänglich und nutzbar zu machen, als auch darüber zu bilden. Autarkie, Nachhaltigkeit und die Erhaltung alter Kultursubstanzen- und Landschaften, sowie die intensive Vernetzung mit Körperschaften ähnlicher Zielsetzung, finden gesamthaft Anwendung.

Es ist hilfreich, wenn Sie zu Ihrem Termin fogende Dinge mitbringen würden.
### Zur Behandlung von Erwachsenen und Schulkindern:
- ein **großes Badehandtuch**, auf dem Sie liegen können,
- wenn vorhanden, bisherige Arzt- und Therapeutenberichte bzgl. Untersuchungsbefunde und Therapieverlauf und
- das Behandlungshonorar in bar.
Ein Anliegen haben wir noch an Sie:
**Bitte vermeiden Sie es, vor der Behandlung Parfüm und Körpercreme zu benutzen.** Beides kann die körpertherapeutische Behandlung und einzelne Techniken erschweren.
### Zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern:
- eine **saugfähige Unterlage** und **Windeln**
- Spielzeug für Ihr Kind,
- den Mutterpass und das gelbe U-Heft ("Kinderuntersuchungsheft"),
- wenn vorhanden, bisherige Arzt- und Therapeutenberichte bzgl. Untersuchungsbefunde und Therapieverlauf und
- das Behandlungshonorar in bar.
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Ablauf, Telefonkontakt, Behandlungszeiten, Absagebedingungen und Klingelhinweise.