Blaue Akeleien im Garten

Praxis & Besuch

Ihr erster Besuch

Terminvereinbarung, Vorbereitung, Dauer, Kosten und Kostenerstattung auf einen Blick.

Schnelle Orientierung

Telefonische TerminabspracheVerbindliche Absageregel45–60 Minuten OsteopathieVorbereitung und Mitbringen

Telefon

0202 725 17 13

Absagefrist

Spätestens 24 Stunden vorher; Montagstermine bis Freitag 12 Uhr

Osteopathie

45–60 Minuten, nach Absprache Kurztermin mit 30 Minuten

Zahlung

Möglichst bar oder innerhalb von 10 Tagen per Überweisung

Was trifft auf Sie zu?

So läuft es ab

  1. 1. Anrufen

    Vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch unter 0202 725 17 13.

  2. 2. Rückruf ermöglichen

    Ist die Praxis gerade in einer Behandlung oder rufen Sie außerhalb der Telefonzeiten an, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und nennen Sie Ihre Erreichbarkeit.

  3. 3. Termin vorbereiten

    Stellen Sie die für Ihren Fall genannten Unterlagen und Dinge zusammen und vermeiden Sie vor körpertherapeutischen Behandlungen Parfüm und Körpercreme.

  4. 4. In der Praxis ankommen

    Nutzen Sie die passende Klingel für Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten. Die Hinweise finden Sie weiter unten.

  5. 5. Honorar begleichen

    Begleichen Sie das Honorar möglichst bar. Alternativ ist eine Überweisung innerhalb von 10 Tagen möglich.

Worum geht es?

Hier finden Sie alle praktischen Informationen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Vorbereitung auf Ihren Termin.

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung

Wir bemühen uns, Ihnen einen zeitnahen Termin zu geben. Termine vergeben wir nach telefonischer Absprache. Wenn Sie uns telefonisch unter 0202 725 17 13 nicht erreichen, sind wir entweder in einer Behandlung oder Sie rufen außerhalb unserer Telefonzeiten an. Sie können Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen und uns mitteilen, wann wir Sie erreichen können. Wir rufen Sie dann bald zurück.

Terminabsage: die verbindliche Regelung

Wir vereinbaren mit Ihnen vertraglich, dass Sie einen Behandlungstermin nur in dringenden Fällen und spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin absagen. Für Termine an einem Montag gilt die Frist bis spätestens zum vorangehenden Freitag um 12 Uhr. Nicht rechtzeitig abgesagte und versäumte Termine stellen wir Ihnen zu 80 % privat in Rechnung. Dies gilt auch für akute Krankheiten, außer bei einer Krankenhauseinweisung. In begründeten schweren Fällen sind Einzelfallausnahmen möglich.

Bei Erkältung oder anderem Atemwegsinfekt

Kurzfristig abgesagte Termine können in den meisten Fällen nicht neu vergeben werden. Deshalb werden auch solche Ausfälle grundsätzlich mit 80 % der Honorarkosten berechnet. Die Praxis bietet an, einen bereits geplanten Termin im akuten Krankheitsfall zur Behandlung des Infekts zu nutzen. Genannt werden die Friedberger Grippeinfusion nach Dr. med. Rainer Spichalsky und ergänzend die Physikalische Gefäßtherapie BEMER. Die Erfahrung der Praxis zeigt, dass der Infekt bei ein- bis zweimaliger Wiederholung der Infusion entweder gar nicht oder deutlich vermindert ausbricht. Wenn Sie den ursprünglich geplanten 60-Minuten-Termin stattdessen für diese Akutbehandlung nutzen, entsteht kein Terminausfall. Berechnet werden dann nur die Infusion und gegebenenfalls zusätzliche Methoden, nicht das in der Regel höhere Honorar der ursprünglich geplanten Behandlung.

Behandlungsdauer, Kosten und Zahlungsweise

Für eine osteopathische Behandlung nehmen wir uns 45–60 Minuten Zeit. In Einzelfällen kann eine kürzere Behandlungszeit genügen; dann wird nach Absprache ein Kurztermin von 30 Minuten geplant. Dauer und Kosten komplementärmedizinischer Diagnostik und Behandlung sind individuell. Teilweise entstehen Fremdkosten, auf die die Praxis keinen Einfluss hat, etwa für Labor, Medikamente und Präparate. Vor jeder Behandlung erhalten Sie eine Empfehlung mit einer Auflistung der anfallenden Kosten. Das Honorar richtet sich danach, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Eine Ermäßigung für Geringverdiener ist in Ausnahmefällen nach Absprache möglich. Das Honorar soll möglichst bar beglichen werden. Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail oder auf Wunsch per Post zuzüglich 1,50 € Porto. Alternativ können Sie das Honorar innerhalb von 10 Tagen auf das Praxiskonto überweisen.

Mögliche Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerleistungen nicht. Einige Kassen beteiligen sich jedoch an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Der Bundesverband Osteopathie e. V. stellt dazu eine Liste gesetzlicher Kassen bereit. Die Praxis erfüllt mit ihrer Ausbildung die von den Kassen geforderten Voraussetzungen: geprüft nach den BAO-Richtlinien mit mindestens 1.350 Ausbildungsstunden. Gesetzliche Krankenkassen bieten außerdem Zusatzverträge zur anteiligen Erstattung von Osteopathie und Komplementärmedizin an. Private Krankenkassen und Beihilfeversicherungen übernehmen heilpraktische Leistungen meist ganz oder anteilig. Die Rechnung orientiert sich an den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker und kann an Krankenkasse beziehungsweise Beihilfe weitergeleitet werden. Generell gilt: Sie begleichen die Honorarforderung zunächst selbst und klären eine mögliche Erstattung eigenständig mit Ihrer Versicherung. Für schwangere Frauen und Eltern aus Wuppertal-Wichlinghausen besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten osteopathischer Behandlungen über die Winzig Stiftung mit Winzig$® abzurechnen.

Behandlungszeiten

Montag

Zeit
08–18 Uhr

Dienstag

Zeit
08–14 Uhr

Mittwoch

Zeit
08–18 Uhr

Donnerstag

Zeit
08–18 Uhr

Freitag

Zeit
08–14 Uhr

Bitte benutzen Sie folgende Klingeln

  • Dieter Lütz: Klingel 3
  • Nicole Mieth: Klingel 5
  • Katrin Hagemann: Klingel 3
  • Daniela Burmeister: Klingel 3
  • Thomas Bergfeld: Klingel 4
  • Labor und Blutabnahme: Klingel 4

Zur Behandlung von Erwachsenen und Schulkindern bitte mitbringen

Bitte vermeiden Sie vor der Behandlung Parfüm und Körpercreme. Beides kann die körpertherapeutische Behandlung und einzelne Techniken erschweren.

  • ein großes Badehandtuch, auf dem Sie liegen können
  • wenn vorhanden: bisherige Arzt- und Therapeutenberichte zu Untersuchungsbefunden und Therapieverlauf
  • das Behandlungshonorar in bar

Zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern bitte mitbringen

  • eine saugfähige Unterlage und Windeln
  • Spielzeug für Ihr Kind
  • den Mutterpass und das gelbe U-Heft (Kinderuntersuchungsheft)
  • wenn vorhanden: bisherige Arzt- und Therapeutenberichte zu Untersuchungsbefunden und Therapieverlauf
  • das Behandlungshonorar in bar

Weiterführende Hinweise

Details

Kooperation mit dem Institut für Gesundheits- und Bewusstseinsentwicklung

Die Praxis Besenbruch kooperiert mit dem Institut für Gesundheits- und Bewusstseinsentwicklung, einem gemeinnützigen Verein österreichischen Rechts mit der ZVR-Zahl 1835349689. Der Verein führt zum Mehrwert der Praxistätigkeit Studien dazu durch, wie Gesundheitspflege und Selbsthilfe auf die physische sowie psycho-soziale Gesundheit wirken. Projektinhalte: • Gesundheitspflege und Selbsthilfe im osteopathischen und faszialen Sinne • Gesundheitspflege und Selbsthilfe für Eltern und Kind • Gesundheitspflege und Selbsthilfe zur Traumalösung • Gesundheitspflege und Selbsthilfe zur Immunstärkung • Co-Empowerment-Studiengruppe – spirituelles Wachstum nach den Lehren des Twisted Hairs Sweet Medicine Sundance Path

Fördermitgliedschaft im Institut

Eine Fördermitgliedschaft kostet 120 € pro Jahr, eine ermäßigte Mitgliedschaft 60 €. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach 12 Monaten und muss nicht gekündigt werden. Wenn Sie Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft haben, sprechen Sie die Praxis gerne an.

Vollständiger Auszug aus § 2 der Vereinsstatuten

Der Verein fördert die Belange der Allgemeinheit auf humanitärem, geistigem und materiellem Gebiet. Um jetzigen und zukünftigen Generationen von Mensch, Tier- und Pflanzenwelt die Möglichkeit zu geben, ein friedvolles, nachhaltiges, respektvolles und freies Dasein zu führen, ohne deren Bedürfnisse und Erfordernisse einzuschränken, stellt die Förderung, Erforschung, Erprobung, Entwicklung und Anwendung traditioneller, als auch völlig neuer Ansätze und Interpretationen im Bereich der humanen Kultur in ihrer Gesamtheit, insbesondere der Gesundheitspflege, der Pflege von alten, kranken und mit Gebrechen behafteten Personen in allen Facetten und Erscheinungsformen, der Kunst- und Kultur, des Natur-, Landschafts- und Tierschutzes, des Volkswohnungswesens, als auch der nachhaltigen, ressourcenschonenden Nutzung und Erhaltung von Kulturlandschaften unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte, das primäre Ziel des Vereins dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Unterstützung und Förderung von gemeinschaftlichen Lebensformen und dörflichen Gemeinschaften, sowie der gegenseitigen Wertschätzung gelegt. Ebenso ist die Förderung, Erhaltung und Anwendung traditionellen Handwerks und der Brauchtumspflege in allen bekannten und auch wiederentdeckten Formen, Gegenstand des Vereinswirkens. Ein weiterer Aspekt des Vereinszweckes behandelt die Erforschung, Erprobung, Förderung, Entwicklung und Anwendung von Techniken, Vorgangsweisen und Ansätzen, die es ermöglichen, Berührungspunkte und gegenseitige Wirkungsweisen mit den Bereichen der AUS/WEITER/FORT/BILDUNG, der Sozialkompetenz, des Zusammenlebens, der Zusammenarbeit und des Zusammenwirkens von und in traditionellen, dörflichen Gemeinschaften, der Armutsbekämpfung, der Völkerverständigung, sowie der Selbsthilfe zu allen vorgenannten Themen zu visualisieren und zum Wohl von Mensch, Tier und Natur, für die Allgemeinheit zugänglich und nutzbar zu machen, als auch darüber zu bilden. Autarkie, Nachhaltigkeit und die Erhaltung alter Kultursubstanzen und Landschaften, sowie die intensive Vernetzung mit Körperschaften ähnlicher Zielsetzung, finden gesamthaft Anwendung.

Passende nächste Themen